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UMS Menschenrechtspolitik (Version 1.0, Stand Mai 2025) 


UMS Consulting bekennt sich uneingeschränkt zur Achtung international anerkannter Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir übernehmen Verantwortung für die menschenrechtlichen Auswirkungen unseres Handelns – sowohl innerhalb unserer Organisation als auch im Umgang mit externen Geschäftspartnern. Grundlage unseres Engagements sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Prinzipien des Global Compact.


1. Geltungsbereich

Diese Menschenrechtspolitik gilt für alle Geschäftsaktivitäten der UMS Consulting GmbH & Co. KG und richtet sich an:

  • Mitarbeitende und Führungskräfte
  • Lieferanten, Dienstleister und sonstige Geschäftspartner
  • Projektbezogene Subunternehmer und temporäre Partnerunternehmen


2. Selbstverpflichtung von UMS

UMS verpflichtet sich zur Achtung und Förderung der Menschenrechte durch:

  • Die Einführung und Umsetzung einer Nulltoleranzpolitik gegenüber jeder Form von Menschenrechtsverletzungen,
  • die Veröffentlichung dieser Erklärung sowie unseres Verhaltenskodex auf unserer Website als verbindliche Erwartungshaltung an alle Lieferanten und Geschäftspartner,
  • die Verankerung menschenrechtlicher Grundsätze in internen Schulungen und Prozessen,
  • die regelmäßige Durchführung einer menschenrechtlichen Risikoanalyse unserer wesentlichen Lieferanten und Partner,
  • die transparente Reaktion auf Hinweise und Verdachtsfälle durch einen internen Meldeweg (anonymes Hinweisgeber-/Whistleblowersystem)
     

3. Umgang mit Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel

UMS duldet keine:

  • Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konventionen
  • Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder Arbeitsverhältnisse unter Androhung von Strafen
  • Beteiligung an oder Unterstützung von Menschenhandel
     

Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie solche Praktiken weder direkt noch indirekt dulden oder ermöglichen. Bei Hinweisen auf Verstöße behalten wir uns das Recht vor, Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zu ergreifen.


4. Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion (DEI)

UMS Consulting versteht Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion als festen Bestandteil der menschenrechtlichen Verantwortung. Wir setzen uns dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Diskriminierung ist und allen Mitarbeitenden gleiche Chancen bietet – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen.

Wir fördern aktiv:

  • die Inklusion von Minderheiten und vulnerablen Gruppen im Arbeitsumfeld
  • die diskriminierungsfreie Gestaltung von Rekrutierungs-, Beförderungs- und Entwicklungsprozessen
  • die Gleichstellung der Geschlechter, unter anderem durch Monitoring, flexible Arbeitsmodelle und gezielte Entwicklungsformate
  • die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, z. B. durch barrierearme Gestaltung und technische Hilfsmittel

 

Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierung oder Belästigung können vertraulich über unsere Hinweisgeberstruktur gemeldet werden. Wir garantieren in diesem Zusammenhang die Wahrung der Vertraulichkeit sowie den Schutz vor Repressalien.

5. Überprüfung und Weiterentwicklung

Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue gesetzliche oder organisatorische Anforderungen angepasst. Die Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung liegt bei der Geschäftsführung in enger Zusammenarbeit mit unserem Sustainability Team.

UMS Supplier Code of Conduct (Version 1.0, Stand Mai 2025) 


UMS Consulting verpflichtet sich im Rahmen seiner Geschäftspolitik zur Einhaltung höchster ethischer, sozialer und ökologischer Standards. 
Wir erwarten von allen Lieferanten, Dienstleistenden und Geschäftspartnern („Lieferanten“), dass sie diese Werte teilen und die nachstehenden Grundsätze in ihren eigenen Organisationen sowie entlang ihrer Lieferketten umsetzen. 
Dieser Supplier Code of Conduct (SCoC) ergänzt alle bestehenden Vereinbarungen und ist Bestandteil der Zusammenarbeit mit UMS Consulting.


1. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

  • Lieferanten verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze, Normen und Vorschriften, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Korruptionsbekämpfung.


2. Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen

Lieferanten verpflichten sich, die Grundrechte aller Beschäftigten zu respektieren:

  • Keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung. 
  • Keine Form von Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit. 
  • Gewährleistung fairer Entlohnung und Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne. 
  • Respektierung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen. 
    Sicherstellung sicherer und hygienischer Arbeitsbedingungen.
     

3. Umwelt- und Klimaschutz

Lieferanten tragen aktiv zur Minimierung negativer Umweltauswirkungen bei:

  • Einhaltung aller Umweltgesetze und -richtlinien. 
    UMS Supplier Code of Conduct 2 
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, Abfällen und Energie.
  • Bevorzugung umweltfreundlicher Materialien und nachhaltiger Technologien. 
  • Nachweis umweltbezogener Managementsysteme (z. B. ISO 14001, EMAS) wird ausdrücklich begrüßt.


4. Geschäftsethik und Integrität

Lieferanten handeln mit Integrität, Transparenz und Fairness:

  • Kein Bestechung, keine Korruption oder Vorteilsgewährung.
  • Kein Verhalten, das Interessenkonflikte erzeugt oder begünstigt.
  • Wahrung fairen Wettbewerbs gemäß geltender Kartellgesetze.
  • Schutz vertraulicher Informationen und des geistigen Eigentums von UMS und Dritten.

 

5. Datenschutz und Informationssicherheit

Lieferanten stellen sicher, dass alle personenbezogenen und vertraulichen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiteren geltenden Bestimmungen verarbeitet, gespeichert und geschützt werden. 
Sie treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Datenmissbrauch oder -verlust zu verhindern.


6. Umwelt- und Sozialverantwortung in der Lieferkette

Lieferanten verpflichten sich, diese Prinzipien auch gegenüber ihren eigenen Unterlieferanten zu fördern und weiterzugeben. 
Sie führen bei Bedarf eigene CSR- oder ESG-Bewertungen durch und kooperieren mit UMS bei Anfragen zur Nachhaltigkeitsprüfung (z. B. IntegrityNext, EcoVadis).


7. Whistleblowing und Meldung von Verstößen

UMS betreibt eine zentrale Meldestelle, über die Verstöße gegen diesen Supplier Code of Conduct oder geltendes Recht gemeldet werden können. 
Meldungen können vertraulich und anonym an whistleblower@ums-gmbh.com übermittelt werden. 
UMS garantiert Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien.


8. Überwachung und Konsequenzen

UMS behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Supplier Code of Conduct zu überprüfen. 
Bei festgestellten Verstößen behält sich UMS geeignete Maßnahmen vor – einschließlich Korrekturplänen, Nachbesserungsanforderungen oder, im Wiederholungsfall, der Beendigung der Geschäftsbeziehung.


9. Überprüfung und Weiterentwicklung 

Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue gesetzliche oder organisatorische Anforderungen angepasst. Die Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung liegt bei der Geschäftsführung in enger Zusammenarbeit mit unserem Sustainability Team.