UMS Consulting bekennt sich uneingeschränkt zur Achtung international anerkannter Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir übernehmen Verantwortung für die menschenrechtlichen Auswirkungen unseres Handelns – sowohl innerhalb unserer Organisation als auch im Umgang mit externen Geschäftspartnern. Grundlage unseres Engagements sind die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Prinzipien des Global Compact.
1. Geltungsbereich
Diese Menschenrechtspolitik gilt für alle Geschäftsaktivitäten der UMS Consulting GmbH & Co. KG und richtet sich an:
2. Selbstverpflichtung von UMS
UMS verpflichtet sich zur Achtung und Förderung der Menschenrechte durch:
3. Umgang mit Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel
UMS duldet keine:
Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie solche Praktiken weder direkt noch indirekt dulden oder ermöglichen. Bei Hinweisen auf Verstöße behalten wir uns das Recht vor, Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zu ergreifen.
4. Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion (DEI)
UMS Consulting versteht Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion als festen Bestandteil der menschenrechtlichen Verantwortung. Wir setzen uns dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Diskriminierung ist und allen Mitarbeitenden gleiche Chancen bietet – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen.
Wir fördern aktiv:
Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierung oder Belästigung können vertraulich über unsere Hinweisgeberstruktur gemeldet werden. Wir garantieren in diesem Zusammenhang die Wahrung der Vertraulichkeit sowie den Schutz vor Repressalien.
5. Überprüfung und Weiterentwicklung
Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue gesetzliche oder organisatorische Anforderungen angepasst. Die Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung liegt bei der Geschäftsführung in enger Zusammenarbeit mit unserem Sustainability Team.
UMS Consulting verpflichtet sich im Rahmen seiner Geschäftspolitik zur Einhaltung höchster ethischer, sozialer und ökologischer Standards.
Wir erwarten von allen Lieferanten, Dienstleistenden und Geschäftspartnern („Lieferanten“), dass sie diese Werte teilen und die nachstehenden Grundsätze in ihren eigenen Organisationen sowie entlang ihrer Lieferketten umsetzen.
Dieser Supplier Code of Conduct (SCoC) ergänzt alle bestehenden Vereinbarungen und ist Bestandteil der Zusammenarbeit mit UMS Consulting.
1. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
2. Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen
Lieferanten verpflichten sich, die Grundrechte aller Beschäftigten zu respektieren:
3. Umwelt- und Klimaschutz
Lieferanten tragen aktiv zur Minimierung negativer Umweltauswirkungen bei:
4. Geschäftsethik und Integrität
Lieferanten handeln mit Integrität, Transparenz und Fairness:
5. Datenschutz und Informationssicherheit
Lieferanten stellen sicher, dass alle personenbezogenen und vertraulichen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiteren geltenden Bestimmungen verarbeitet, gespeichert und geschützt werden.
Sie treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Datenmissbrauch oder -verlust zu verhindern.
6. Umwelt- und Sozialverantwortung in der Lieferkette
Lieferanten verpflichten sich, diese Prinzipien auch gegenüber ihren eigenen Unterlieferanten zu fördern und weiterzugeben.
Sie führen bei Bedarf eigene CSR- oder ESG-Bewertungen durch und kooperieren mit UMS bei Anfragen zur Nachhaltigkeitsprüfung (z. B. IntegrityNext, EcoVadis).
7. Whistleblowing und Meldung von Verstößen
UMS betreibt eine zentrale Meldestelle, über die Verstöße gegen diesen Supplier Code of Conduct oder geltendes Recht gemeldet werden können.
Meldungen können vertraulich und anonym an whistleblower@ums-gmbh.com übermittelt werden.
UMS garantiert Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien.
8. Überwachung und Konsequenzen
UMS behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Supplier Code of Conduct zu überprüfen.
Bei festgestellten Verstößen behält sich UMS geeignete Maßnahmen vor – einschließlich Korrekturplänen, Nachbesserungsanforderungen oder, im Wiederholungsfall, der Beendigung der Geschäftsbeziehung.
9. Überprüfung und Weiterentwicklung
Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an neue gesetzliche oder organisatorische Anforderungen angepasst. Die Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung liegt bei der Geschäftsführung in enger Zusammenarbeit mit unserem Sustainability Team.